Bei Lieferantenerklärungen ist der Wortlaut verbindliche vorgegeben. Die Angabe der Rechtsgrundlage “Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447” ist nicht erforderlich. Der Zoll bietet eine Übersicht der Wortlaute von Lieferantenerklärungen auf seiner Internetseite an. „Formvorschriften der Lieferantenerklärung“ weiterlesen
Was ist bei der Lieferantenerklärung zu beachten?
Als Lieferantenerklärung versteht man ein Dokument, mit der ein Lieferant Angaben zu den Präferenzursprungseigenschaften einer gelieferten Ware macht. Ein Lieferant ist dabei unabhängig von der Rechnungsstellung die Person, die die Verfügungsgewalt über die gelieferte Ware hat. „Was ist bei der Lieferantenerklärung zu beachten?“ weiterlesen
Vordrucke und Formulare für Lieferantenerklärung
Lieferantenerklärungen dienen als Nachweis über den Warenursprung. Sie sind die Basis für die Präferenzkalkulation. Gibt es also Vordrucke oder Formulare für die Lieferantenerklärung?
Obwohl im Zollrecht im Grunde alles geregelt ist, so existieren keine einheitlichen Formblätter für Einzel-Lieferantenerklärungen oder Langzeit-Lieferantenerklärungen. „Vordrucke und Formulare für Lieferantenerklärung“ weiterlesen